Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für CEREMA
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Nutzung von CEREMA zwischen der Revout IT GmbH – nachfolgend „Anbieterin“ – und ihren Geschäftskunden.
CEREMA wird ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen angeboten. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Diese AGB gelten für die Bereitstellung und Nutzung der cloudbasierten Software-as-a-Service-Anwendung CEREMA sowie für vereinbarte Zusatzleistungen.
- Der Vertragsinhalt ergibt sich in folgender Rangfolge aus individuell vereinbarten Regelungen, dem Auftragsverarbeitungsvertrag für Fragen der Auftragsverarbeitung, der Bestellung oder Auftragsbestätigung, der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung und diesen AGB.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Die Darstellung von CEREMA auf der Internetseite ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Freischaltung der kostenpflichtigen CEREMA-Umgebung oder Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande, je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
§ 2 Leistungen der Anbieterin
- Die Anbieterin stellt CEREMA während der Vertragslaufzeit über das Internet zur Nutzung bereit. Module, Benutzerzahl, Speicherplatz und weitere Leistungsmerkmale ergeben sich aus der Bestellung und der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung.
- Für jeden kostenpflichtigen Kunden wird eine gesonderte, von anderen Kunden technisch getrennte Serverumgebung eingerichtet. Die produktive CEREMA-Umgebung und die zugehörigen technischen Datensicherungen werden in Rechenzentren in Deutschland betrieben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
- Die Anbieterin übernimmt den technischen Betrieb, die Wartung, Aktualisierung und den vereinbarten Support. Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
- Einrichtung, Datenmigration, Schulung, Beratung, individuelle Anpassungen und Programmierung werden nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart sind.
- Internetverbindung, Endgeräte und sonstige Systeme des Kunden sind nicht Bestandteil der Leistung. Ein Anspruch auf Überlassung von Quellcode oder Installation von CEREMA auf Systemen des Kunden besteht nicht.
§ 3 Kostenlose Testnutzung
- Soweit eine kostenlose Testnutzung angeboten wird, kann der Interessent eine Testumgebung unabhängig von einem vorherigen Demotermin einrichten. Dauer und Funktionsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Testangebot.
- Die Testumgebung dient ausschließlich der Erprobung von CEREMA und kann technisch von der kostenpflichtigen Kundenumgebung abweichen. Die Testnutzung endet automatisch und wird nicht automatisch kostenpflichtig.
- Mit Ende der Testphase werden die Testumgebung und die darin enthaltenen Daten gelöscht. Testdaten werden nicht in eine kostenpflichtige Kundenumgebung übernommen. Benötigte Testdaten muss der Nutzer daher vor Ende der Testphase sichern.
- Eine kostenpflichtige Kundenumgebung wird nach Vertragsschluss gesondert für den Kunden eingerichtet.
§ 4 Nutzungsrecht und Pflichten des Kunden
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, CEREMA im gebuchten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
- Der Kunde darf CEREMA insbesondere nicht als eigenen Dienst weiterverkaufen, technische Schutzmaßnahmen umgehen oder unbefugt auf Quellcode, Datenbanken oder Infrastruktur zugreifen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Der Kunde verwaltet seine Benutzer, Rollen und Berechtigungen selbst und schützt Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung.
- Der Kunde darf CEREMA nicht rechtswidrig oder in einer Weise nutzen, die Rechte Dritter oder die Sicherheit und Stabilität der Systeme gefährdet. Er ist für die von ihm und seinen Benutzern verarbeiteten Inhalte sowie die hierfür erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen verantwortlich.
- CEREMA ist ein technisches Arbeitsmittel und ersetzt keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz-, Buchhaltungs- oder sonstige Fachberatung.
§ 5 Kundendaten, Datenschutz und Vertraulichkeit
- Die Rechte an den vom Kunden oder seinen Benutzern in CEREMA eingestellten Daten und Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Die Anbieterin verarbeitet sie nur im für die Vertragserfüllung erforderlichen Umfang.
- Die Anbieterin nutzt Kundendaten nicht für eigene Werbung oder eine inhaltliche wirtschaftliche Verwertung. Ein inhaltlicher Zugriff erfolgt nur, soweit dies für Betrieb, Support, Wartung, Fehleranalyse oder Gefahrenabwehr erforderlich ist, der Kunde ihn gestattet oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Soweit die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der bei Vertragsschluss einbezogene Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Für Fragen der Auftragsverarbeitung geht dieser Vertrag vor.
- Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche, technische und personenbezogene Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 6 Vergütung, Speicherplatz und Zahlung
- Die Vergütung ergibt sich aus der Bestellung oder Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
- Die Vergütung für den gewählten monatlichen oder jährlichen Vertragszeitraum wird im Voraus berechnet und ist mit Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug fällig.
- Der im gebuchten Tarif enthaltene Speicherplatz umfasst den tatsächlich belegten Speicher der produktiven Kundendaten sowie der drei zuletzt vorgehaltenen technischen Datensicherungen. Maßgeblich ist der insgesamt tatsächlich belegte Speicherplatz.
- Überschreitet der insgesamt belegte Speicherplatz das gebuchte Volumen, werden je weiterem angefangenen TB 25,00 Euro netto pro Monat berechnet. Dies gilt unabhängig davon, ob der Hauptvertrag monatlich oder jährlich abgerechnet wird.
§ 7 Laufzeit, Kündigung, Änderungen und Sperrung
- Der Vertrag wird nach Wahl des Kunden mit monatlicher oder jährlicher Laufzeit geschlossen und verlängert sich jeweils um dieselbe Laufzeit, wenn er nicht spätestens 14 Kalendertage vor Ende der laufenden Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die Anbieterin darf CEREMA aktualisieren und technisch weiterentwickeln. Der vertraglich vorausgesetzte Nutzen des gebuchten Leistungsumfangs darf dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Bei einer erheblichen und unzumutbaren Einschränkung einer wesentlichen Funktion kann der Kunde zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen.
- Preise für zukünftige Vertragszeiträume können angepasst werden, wenn sich die für CEREMA maßgeblichen Gesamtbetriebskosten nicht nur unerheblich verändern. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt und gelten frühestens für den folgenden Vertragszeitraum. Bei einer Preiserhöhung kann der Kunde bis zum Wirksamwerden zum Ende des laufenden Vertragszeitraums kündigen.
- Die Anbieterin darf den Zugang vorübergehend sperren, wenn dies zur Abwehr erheblicher Sicherheitsgefahren oder zur Beendigung einer erheblichen rechts- oder vertragswidrigen Nutzung erforderlich ist. Bei erheblichem Zahlungsverzug ist eine Sperrung nach Mahnung und angemessener Zahlungsfrist zulässig.
§ 8 Mängel und Haftung
- Der Kunde meldet Störungen und Mängel unverzüglich über die veröffentlichten Supportkanäle und gibt der Anbieterin angemessene Gelegenheit zur Abhilfe. Beeinträchtigungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere durch dessen Internetverbindung, Endgeräte, Konfiguration oder nicht freigegebene Schnittstellen, sind keine von der Anbieterin zu vertretenden Mängel.
- Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Anbieterin nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei angemessener Nutzung der bereitgestellten Sicherungs-, Export- und Downloadmöglichkeiten entstanden wäre, soweit der Kunde diese Möglichkeiten tatsächlich nutzen konnte.
- Soweit mietrechtliche Vorschriften anwendbar sind, ist die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§ 9 Anbieterwechsel, Datenexport und Vertragsende
- Die Anbieterin unterstützt einen Wechsel zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst, in eine eigene IT-Infrastruktur oder eine Beendigung mit Löschung nach Maßgabe der zwingenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Der Kunde kündigt den gewünschten Wechsel mindestens 14 Kalendertage vorher in Textform an.
- Für den Wechsel können sämtliche vom Kunden oder seinen Benutzern in CEREMA eingegebenen oder erzeugten Daten einschließlich der für ihre Zuordnung erforderlichen Metadaten sowie gespeicherte Dokumente und Dateien bereitgestellt werden. Datenbankinhalte werden in einem geeigneten strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format ausgegeben; Dokumente und Dateien grundsätzlich in ihrem gespeicherten Dateiformat.
- Nicht herauszugeben sind ausschließlich interne Betriebs-, Sicherheits-, Diagnose- und Systemdaten sowie Software, Quellcode, Algorithmen und andere geschützte Bestandteile der Anbieterin, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes verlangen. Die Anbieterin schuldet keine Anpassung der Daten an das System eines anderen Anbieters und keine Herstellung einer Funktionsgleichheit mit diesem.
- Der Übergangszeitraum beträgt grundsätzlich höchstens 30 Kalendertage nach Ablauf der Ankündigungsfrist. Der Kunde kann ihn im gesetzlich vorgesehenen Umfang verlängern. Ist der Wechsel innerhalb dieser Frist technisch nicht durchführbar, gelten die gesetzlichen Verlängerungsmöglichkeiten. Nach dem Übergangszeitraum werden die exportierbaren Daten für mindestens weitere 30 Kalendertage zum Abruf bereitgehalten und anschließend nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
- Für den Anbieterwechsel werden keine Wechselentgelte erhoben. Endet der Vertrag infolge eines Anbieterwechsels vor Ablauf eines bereits vorausbezahlten Vertragszeitraums, erstattet die Anbieterin die auf die Zeit nach Vertragsbeendigung entfallende Vergütung anteilig.
- Außerhalb eines Anbieterwechsels nach dem Data Act endet der Zugang zu CEREMA mit Vertragsende. Der Kunde muss benötigte Daten vorher über die verfügbaren Export- und Downloadmöglichkeiten sichern. Ein Anspruch auf nachträglichen Zugang oder Reaktivierung der Kundenumgebung besteht nicht.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der Anbieterin, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Anbieterin bleibt berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Änderungen dieser AGB werden nur durch Vereinbarung mit dem Kunden Vertragsbestandteil. Die bloße weitere Nutzung von CEREMA oder das Schweigen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.
- Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 3. September 2026